Laut Kleingartengesetz sind folgende Ruhezeiten vorgeschrieben,
die unbedingt von allen Kleingärtnern einzuhalten sind:
Mo - Fr 13-15 Uhr & ab 19 Uhr
Sa ab 13 Uhr
So ganztägig
Zuwiderhandlungen können:
a) zu Anzeigen als Ordnungswidrigkeiten führen
b) auch als Kündigungsgrund des Pachtvertrages gelten
(ab 2 schriftlichen Abmahnungen wegen ruhestörender Tätigkeiten)
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